Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH ist im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG).
2. Vertragliche Beziehungen bestehen allein zwischen der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH und dem Auftraggeber. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen zum Wochenende. Art und Umfang der auszuübenden Arbeit sowie die Arbeitseinteilung der überlassenen Arbeitnehmer sind ausschließlich mit der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH zu vereinbaren. Der Auftraggeber darf die überlassenen Arbeitnehmer nur mit Arbeiten und an den Arbeitsplätzen beauftragen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart sind. Für diese Arbeiten hat der Auftraggeber das Weisungs- und Aufsichtsrecht.
3. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH kann überlassene Arbeitnehmer jederzeit abberufen, sofern sie gleichzeitig durch andere in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer der JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH ersetzt werden. Außergewöhnliche Umstände berechtigen die JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben bzw. ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben über den Einsatzbetrieb, insbesondere über Branchenzugehörigkeit, angewandte Tarifverträge, Meldung bei der Handwerkskammer, an einen vergleichbaren Arbeitnehmer gezahltes regelmäßiges Stundenentgelt und betriebliche Vereinbarungen über Leistungen für Zeitarbeitsbeschäftigte, vollständig und korrekt sind. Entsprechende Änderungen während des Überlassungszeitraums wird er dem Verleiher rechtzeitig mitteilen und alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass Angaben falsch oder unvollständig waren. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH ist bei geänderten bzw. falschen oder unvollständigen Angaben über den Einsatzbetrieb berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und insbesondere die dort vereinbarten Stundenverrechnungssätze, ggf. auch rückwirkend, entsprechend anzupassen. Soweit sich die für die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH geltenden gesetzlichen oder tariflichen Regelungen verändern, verpflichten sich die Parteien, rechtzeitig in Verhandlungen über eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zu treten. Dies gilt auch, wenn für die Branche des Auftraggebers ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge abgeschlossen oder die Höhe der Branchenzuschläge geändert wird.
5. Der Auftraggeber steht der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH dafür ein, die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen, sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Eine evtl. notwendige Vorsorgeuntersuchung ist ebenfalls vom Auftraggeber durchzuführen. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen schriftlichen Meldung gem. § 193 SGB 7 an die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet. Der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH ist eine Durchschrift der Meldung zur Verfügung zu stellen.
6. Firma und Auftraggeber sind sich einig, dass die im Betrieb des Auftraggebers für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zuständigen Fachkräfte im Rahmen einer überbetrieblichen, sicherheitstechnischen Betreuung für die überlassenen Arbeitnehmer tätig werden. Entsprechende Protokolle sind der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH in Kopie zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert der Firma bzw. deren Beauftragten ein zur Betreuung der überlassenen Arbeitnehmer notwendiges Zutrittsrecht am Arbeitsplatz zu.
7. Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei seinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine schriftliche Genehmigung einzuholen, falls Mitarbeiter der Firma an Sonn- und Feiertagen sowie über 10 Stunden pro Arbeitstag beschäftigt werden sollen, ersatzweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Die überlassenen Arbeitnehmer sind von der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH arbeitsvertraglich verpflichtet, über alle Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers absolute Verschwiegenheit zu bewahren.
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von den Arbeitnehmern vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu überprüfen und durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers. Begründete Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang nachzuweisen. Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der vom Auftraggeber unterschriebenen Tätigkeitsnachweise erstellt. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind auf die Forderungen Zinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.
10. Wird der Betrieb des Auftraggebers unmittelbar durch einen Arbeitskampf / Streik betroffen, hat der überlassene Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht. Macht der Arbeitnehmer von seinem Recht keinen Gebrauch und wird der Arbeitnehmer wegen des Arbeitskampfes / Streiks vom Auftraggeber nicht eingesetzt, sind vom Auftraggeber der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH die Ausfallstunden zu vergüten. Für die Kündigung der Überlassung bei Arbeitskampf / Streik gelten die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
11. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH haftet dem Auftraggeber nur im Rahmen eines Auswahlverschuldens. Eine weitergehende Haftung der Firma JK Personaldienstleistungen GmbH ist ausgeschlossen. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH haftet nicht für die Arbeitsergebnisse der überlassenen Arbeitnehmer. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH haftet nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen entstehen. Der Auftraggeber stellt die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH auch von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei. Die überlassenen Arbeitnehmer sind weder Bevollmächtigte noch Erfüllungsgehilfen der Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH. Reklamationen wegen der fachlichen Qualifikation der überlassenen Arbeitnehmer sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen geltend zu machen. In diesem Fall werden die ersten 4 Stunden nicht in Rechnung gestellt, sofern ein Personalaustausch durch die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH stattfindet.
12. Die Haftung der Firma ist ausgeschlossen, wenn überlassene Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht vereinbarten Arbeiten betraut werden. Außerdem dürfen an die Arbeitnehmer keine Zahlungen oder Vorschüsse geleistet werden.
13. Setzt der Auftraggeber die überlassenen Arbeitnehmer außerhalb der vereinbarten Regelarbeitszeit ein, erhöhen sich die Tarife um:
25 % für die ersten 6 Mehrarbeitsstunden sowie für Nachtarbeit und Schichtarbeit (20.00 – 06.00 Uhr)
50 % für die folgenden Mehrarbeits- sowie Samstagsstunden
100 % für Sonntags- und Feiertagsstunden sowie Heiligabend und Silvester
150 % für Stunden an folgenden Feiertagen: 01. Januar / Ostersonntag / 01. Mai / Pfingstsonntag / erster und zweiter Weihnachtsfeiertag
Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der höhere Zuschlag berechnet.
14. Der Auftraggeber zahlt an die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 6 Brutto-Monatsgehältern des Jahreszielbruttogehaltes, wenn er einen von JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH überlassenen Zeitarbeiternehmer anstellt. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit dem Mitarbeiter oder einem Dritten einen Werk-, Dienst- oder einen AÜ-Vertrag abschließt. Das Jahresbruttozielgehalt gilt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Jahressonder-zahlungen, geldwertem Vorteil eines Firmenwagens sowie variabler Vergütungsbestandteil. Ein Firmenwagen wird mit € 10.000,- angesetzt. Bei der variablen Vergütung wird eine Zielerreichung von 100% zugrunde gelegt. Die Vermittlungsgebühr reduziert sich um 1/18 je vollen Monat der Arbeitnehmerüberlassung. Die Vermittlungsgebühr wird bei Arbeitsaufnahme des vormaligen Zeitarbeitnehmers im Betrieb des Auftraggebers fällig. Insofern der Auftraggeber mit einem vormaligen Zeitarbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten beginnend ab dem letzten Tag der Überlassung einen Arbeitsvertrag abschließt, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von der JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH vormaligen Zeitarbeitnehmer ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30% des Jahresbruttozielgehaltes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen. Bei einer Personalvermittlung ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung verpflichtet sich der Auftraggeber bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von der JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH vorgeschlagenen Bewerber ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30% des Jahresbruttozielgehaltes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen. Schließt der Auftraggeber oder ein ihm verbundenes Unternehmen mit einem vom JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 24 Monaten ab Übersendung des Profils/ Lebenslaufs des jeweiligen Bewerbers einen Arbeitsvertrag, so erhält die JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH das Vermittlungshonorar in voller Höhe von 30% des Jahresbruttozielgehaltes. Das Vermittlungshonorar ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sonderleistungen wie die Auftragserteilung an Dritte, wie z.B. Jobportale, Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
15. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der AGB im Übrigen nicht. Die Firma JK Jobs & Karriere Personaldienstleistungen GmbH und der Auftraggeber sind in einem solchen Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sein eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Mönchengladbach.
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